Ihr Anwalt für
Strafrecht in Siegen.

Die Suche nach einem passenden Anwalt kann ganz schön mühsam sein.

Schließlich möchte man ungern in die Verlegenheit kommen, überhaupt einen zu brauchen. Doch ehe man sich versieht, tritt der Fall der Fälle ein – meistens völlig unverhofft und man steht vor vielen (lebens-)wichtigen Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, in solchen Momenten jemanden an seiner Seite zu wissen, der neben fachlicher Kompetenz auch empathisches Einfühlvermögen besitzt. Jemand, der Ihre Sorgen versteht und Sie durch den komplexen Gesetzesdschungel führt. Jemand, der gemeinsam mit Ihnen an der bestmöglichen Lösung für Ihre Situation arbeitet. Oder kurz: uns. Ihre Anwaltskanzlei Reitmeier.

Das Strafverfahren

Ein Strafverfahren ist ein sehr komplexer und für Beschuldigte oft schwer zu durchschauender Prozess. Als Anwalt für Strafrecht in Siegen begleiten wir Sie jedoch auf dem Weg und versuche diesen für Sie so klar und verständlich wie möglich zu gestalten. Dazu ist es hilfreich, den grundlegenden Ablauf eines deutschen Strafverfahrens zu kennen.

Strafverfahren gliedern sich in drei Phasen:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren

1. Das Ermittlungsverfahren


Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald ein Verdacht auf eine Straftat besteht. In diesem Fall nehmen die Ermittlungsbehörden (meist Polizei und Staatsanwaltschaft) automatisch die Untersuchung auf. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, den genauen Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sichern. Dabei wird ermittelt, ob und inwieweit ein Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt.
Ergibt sich im Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Andernfalls hat sie die Möglichkeit, Anklage zu erheben.


2. Das Zwischenverfahren


Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, kommt es zum Zwischenverfahren. Im Rahmen dieser zweiten Phase prüft das Gericht, ob die Anklage zulässig ist und ausreichend Beweise für ein Hauptverfahren vorliegen. Während des Zwischenverfahrens kann neben der Staatsanwaltschaft auch der Anwalt Anträge stellen, um etwa darüber hinaus Ermittlungen zu veranlassen, die sich im weiteren Verlauf entlastend auswirken können. 


3. Das Hauptverfahren


Kommt es zum Hauptverfahren, wird die Schuld oder Unschuld des Angeklagten schließlich vor Gericht geklärt. Zum Hauptverfahren gehören unter anderem die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eventueller Zeugen und die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Hauptverfahren endet je nach Urteil mit einem Freispruch, einer Verurteilung oder einer Einstellung des Verfahrens.

Warum wir?
Unsere 6 guten Gründe

01.

Verständliche Beratung

In unserer Kanzlei für Strafrecht in Siegen erklären wir Ihnen alles in einer Sprache, die Sie verstehen - ohne kompliziertes Juristendeutsch.

02.

Jahrelange Expertise

Seit 2009 helfen wir als Anwalt für Strafrecht in Siegen Menschen in unterschiedlichsten Situationen. Dadurch bringen wir umfassende Erfahrung in Ihren Fall ein.

03.

Aktuelles Fachwissen

Durch kontinuierliche Weiterbildung bleiben wir als Experte für Strafrecht in Siegen immer auf dem Laufenden, um Ihnen bestmöglich helfen zu können.

04.

Breites Leistungsspektrum

Egal, vor welcher rechtlichen Herausforderung Sie stehen, unsere vielseitigen Tätigkeitsschwerpunkte als Anwalt für Strafrecht in Siegen ermöglichen es uns, Sie optimal zu unterstützen.

05.

Genauigkeit und Präzision

Wir gehen jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt an, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

06.

Immer für Sie da

Mit unseren langen Öffnungszeiten und vielfältigen Kontaktoptionen sind wir immer erreichbar, wenn Sie uns brauchen.


Ihr Anwalt für Strafrecht in Siegen und Umgebung

Sie gelten als Beschuldigter in einem Strafverfahren? Dann ist es wichtig, besonnen zu handeln und möglichst keine Zeit zu verlieren. Als Anwalt für Strafrecht in Siegen haben wir die Möglichkeit, schon frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen und uns ein genaues Bild von den Ihnen zur Last gelegten Anschuldigungen zu machen. Dies ermöglicht uns, eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen, was sich positiv auf dessen Ausgang auswirken kann. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute und lassen Sie uns als Ihr Anwalt für Strafrecht in Siegen den ersten Schritt zu Ihrer bestmöglichen Verteidigung gehen.

FAQ

Was macht ein Anwalt für Strafrecht?

 

Ein Anwalt für Strafrecht ist auf die Verteidigung von Personen spezialisiert, die einer Straftat beschuldigt oder selbst Opfer einer Straftat geworden sind. Seine Aufgaben umfassen die Beantragung von Akteneinsicht, die Beratung des Mandanten, die Entwicklung einer sinnvollen Verteidigungsstrategie und die Vertretung des Beschuldigten. Auch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft (um zum Beispiel eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen) gehören zu den Aufgaben des Rechtsanwalts. 

Wann brauche ich einen Anwalt für Strafrecht?

Sie brauchen einen Anwalt für Strafrecht, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde oder Sie festgenommen wurden. Auch wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind, unterstützt Sie ein Anwalt für Strafrecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, z. B., wenn Sie im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Letztlich kann eine Beratung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt auch dann sinnvoll sein, wenn Sie als Zeuge geladen sind und sich genau über ihre Rechte und Pflichten informieren möchten.

Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht?

 

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Ziel des Strafrechts ist es, die öffentliche Ordnung bzw. das öffentliche Interesse zu schützen. Parteien in einem Strafverfahren sind deshalb in der Regel der Staat (vertreten durch die Staatsanwaltschaft) und der Angeklagte. Das Opfer einer Straftat hat zwar eine besondere Stellung im Verfahren, ist aber nicht die Hauptpartei. 

Das Zivilrecht beschäftigt sich hingegen mit der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Ein Zivilverfahren wird durch Einreichen einer Klage eingeleitet. Parteien sind der Kläger und der Beklagte. Unterschiede gibt es auch bei den Urteilen: Im Strafrecht können Angeklagte zu abschreckenden Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt werden, im Zivilrecht zu Schadensersatz oder zur Durchsetzung eines Vertrags. 

Was ist materielles und formelles Strafrecht?

 

Das Strafrecht besteht aus den beiden Gebieten materielles und formelles Strafrecht. Das materielle Strafrecht definiert Straftaten und legt die Rechtsfolgen für diese Straftaten fest. Seine Rechtsquelle ist vor allem das Strafgesetzbuch (StGB). Das formelle Strafrecht beschäftigt sich dagegen mit der Durchsetzung der Rechtsfolgen, also zum Beispiel der Strafverfahren. Die entsprechenden Vorschriften finden sich vor allem in der Strafprozessordnung. 

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